Zum Inhalt Logo der VHS Frechen Bilder Die Volkshochschule. Das kommunale Weiterbildungszentrum

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Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmeberechtigung

Die Volkshochschule ist die Weiterbildungseinrichtung der Stadt Frechen. Die Teilnahme an den Veranstal­tungen der VHS steht in der Regel jedem offen.

Jede Person ab dem 16. Lebensjahr kann an den Veranstaltungen der Volkshochschule teilnehmen. Bei bestimm­ten Veran­staltungen kann die Teilnahme von besonderen Vorausset­zungen abhängig gemacht werden.

 Im Übrigen gelten die Satzung der Volkshochschule und die Gebührenordnung der Volkshochschule die wesentlicher Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind.

 

Höchst- und Mindestteilnehmerzahl

Um ein sinnvolles Arbeiten zu gewährleisten, ist für die mei­sten Veranstaltungen eine Höchstteilnehmerzahl festge­setzt. Nach den Bestimmungen des Weiterbildungs­ge­setzes kön­nen Kurse in der Regel nur dann durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteil­nehmerzahl von 10 Personen erreicht ist. Es kann deshalb vorkommen, dass Kurse zusammenge­legt werden oder ausfal­len müssen.

Melden Sie sich bitte deshalb immer so früh wie möglich an, damit Kurse, die mit Ihrer Teilnahme zustande gekommen wären, nicht evtl. abgesagt werden müssen. Selbstverständlich werden Ihnen die entrichteten Gebühren erstattet, wenn eine Veran­staltung aus von der VHS zu vertretenden Grün­den nicht stattfinden kann.

 Eine Erstattung bereits entrichteter Gebühren aus anderen Gründen ist nicht möglich.

 

Vorgezogene Anmeldung

In den Bereichen "Sprachen", "Beruf- und Wirtschaft" (teilw.), "Autogenes Training", "Keramik" und "Ambulante Koronargruppen" bietet die VHS die Möglichkeit, sich zu den Veranstaltungen, die fortgesetzt werden, bereits zum Ende dieses Unterrichtshalbjahres anzumelden.

Die Kursleiter/-innen informieren hierzu in den betreffenden Kursen. Es wird gebeten die Anmeldungen gesammelt abzugeben.

 

Anmeldung

1.       Einfach & schnell per Onlineanmeldung:

Auf unserer Homepage www.vhs-frechen.de

2.       Alternativ auch schriftlich / per Fax:

Mit dem im Heft abgedruckten Anmeldeformular

3.       Persönlich:

Zwei Wochen vor Semesterbeginn, mit der Möglichkeit der Barzahlung der Kursgebühr in der VHS Geschäftstelle

 

Abmeldung

Ein Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist durch schriftliche Abmeldung  bis 2 Wochen vor dem 1. Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Die Abmeldung ist nur an die VHS-Geschäftsstelle zu richten; eine Abmeldung bei dem Dozenten oder eine Nichtteilnahme am Kurs ist nicht ausreichend. Nach dieser Frist ist eine schriftliche Abmeldung nur noch bis zum 1. Kurstermin möglich, in diesen Fällen wird eine 50% Gebührenermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der Volkshochschule im Einzelfall. Von Exkursionen und Studienreisen ist ein Rücktritt nach Ablauf der ausgeschriebenen Anmeldefrist nicht mehr möglich.

 

Teilnahmegebühren

Mit Anmeldung zu einem Kurs erteilen Sie in der Regel eine  Einzugsermächtigung. Etwa zwei bis drei Wochen nach Veranstaltungsbeginn wird die zu zahlende Veranstaltungsgebühr von Ihrem Konto abgebucht. Der Nichterhalt einer Teilnehmerkarte befreit nicht von der Kursgebühr, bitte fragen Sie vor Kursbeginn in der Geschäftstelle nach ob eine Anmeldung erfolgt ist.


Gebührenermäßigung

Folgende Personengruppen erhalten nach Vorlage eines schriftlichen, aktuellen ( nicht älter als 3 Monate) Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 %:

·          Schüler/-innen, Auszubildende, Studenten/-innen (bis zum 30. Lebensjahr)

·          Wehrpflichtige im Grundwehrdienst, Zivildienstleistende

·          Empfänger/-innen von ALG nach dem SGB II. u. III. (Arbeitslosengeld)

·          Empfänger/-innen von HZL nach dem SGB XII 3. und 4. Kapitel (Sozialhilfe)

Der Ermäßigungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen. Er kann max. 14 Tage nach Abgabe der Anmeldung nachgereicht werden.

 Für nachfolgende Veranstaltungen können keine Ermäßigungen gewährt werden:

·          Rehabilitations- sowie Koronarkurse

·          Einzelveranstaltungen bis 6,00 Euro

·          Studienfahrten /-reisen

 

Bescheinigungen und Zertifikate

Das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen für das lfd. bzw. das jeweils zurückliegende Semester ist kostenfrei. Für Teilnahmebescheinigungen, die länger als ein Semester zurückliegen, sowie für inhaltlich qualifizierte Einzelbescheinigungen ist eine Gebühr i.H.v. 5,00 Euro zu entrichten.

 

Was Sie sonst noch wissen sollten...

Bei Unfällen, bei Verlust und bei Beschädigung von Klei­dungsstücken und von zum Schulgebrauch bestimmten Utensilien leistet die VHS im Rahmen und Umfang des beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindever­bände  in Köln bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Eine weitergehende Haftung der VHS für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die in den VHS-Unterrichtsstätten geltenden Hausordnungen sind für alle Teil­­­nehmer/-innen verbindlich. Bitte in den Unterrichts­räu­men nicht rauchen.

Bei Studienreisen tritt die VHS lediglich als Vermittler auf. Es gelten die besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für eventuelle Änderungen oder Absagen haftet die VHS nicht. Zugang für Behinderte: Das historische Hauptgebäude hat leider Einschränkungen im Zugang für Gehbehinderte. Doch nehmen Sie bitte im Bedarfsfalle früh mit uns Kontakt auf. Die VHS prüft gerne die Möglichkeit evt. Raumwechsel oder nennt Ihnen einen Ansprechpartner etc. Die Anzahl und der Beginn der Unterrichtsstunden sind bei jedem Kurs angegeben.

Ausgefallene Kurstermine werden in der Regel am Ende des Kurses angehängt. Hierdurch kann sich die Gesamt­dauer eines Kurses verlängern.