Hauptstraße 110 - 112 50226 Frechen
Fon: 02234 - 501 255 od. 253
Fax: 02234 - 501 403
info(at)vhs-frechen.de
Besondere Angebote
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Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Die Volkshochschule ist die Weiterbildungseinrichtung der Stadt Frechen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS steht in der Regel jedem offen.
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr kann an den Veranstaltungen der Volkshochschule teilnehmen. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
Im Übrigen gelten die Satzung der Volkshochschule und die Gebührenordnung der Volkshochschule die wesentlicher Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind.
Höchst- und Mindestteilnehmerzahl
Um ein sinnvolles Arbeiten zu gewährleisten, ist für die meisten Veranstaltungen eine Höchstteilnehmerzahl festgesetzt. Nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes können Kurse in der Regel nur dann durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht ist. Es kann deshalb vorkommen, dass Kurse zusammengelegt werden oder ausfallen müssen.
Melden Sie sich bitte deshalb immer so früh wie möglich an, damit Kurse, die mit Ihrer Teilnahme zustande gekommen wären, nicht evtl. abgesagt werden müssen. Selbstverständlich werden Ihnen die entrichteten Gebühren erstattet, wenn eine Veranstaltung aus von der VHS zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann.
Eine Erstattung bereits entrichteter Gebühren aus anderen Gründen ist nicht möglich.
Vorgezogene Anmeldung
In den Bereichen "Sprachen", "Beruf- und Wirtschaft" (teilw.), "Autogenes Training", "Keramik" und "Ambulante Koronargruppen" bietet die VHS die Möglichkeit, sich zu den Veranstaltungen, die fortgesetzt werden, bereits zum Ende dieses Unterrichtshalbjahres anzumelden.
Die Kursleiter/-innen informieren hierzu in den betreffenden Kursen. Es wird gebeten die Anmeldungen gesammelt abzugeben.
Anmeldung
1. Einfach & schnell per Onlineanmeldung:
Auf unserer Homepage www.vhs-frechen.de
2. Alternativ auch schriftlich / per Fax:
Mit dem im Heft abgedruckten Anmeldeformular
3. Persönlich:
Zwei Wochen vor Semesterbeginn, mit der Möglichkeit der Barzahlung der Kursgebühr in der VHS Geschäftstelle
Abmeldung
Ein Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist durch schriftliche Abmeldung bis 2 Wochen vor dem 1. Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Die Abmeldung ist nur an die VHS-Geschäftsstelle zu richten; eine Abmeldung bei dem Dozenten oder eine Nichtteilnahme am Kurs ist nicht ausreichend. Nach dieser Frist ist eine schriftliche Abmeldung nur noch bis zum 1. Kurstermin möglich, in diesen Fällen wird eine 50% Gebührenermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der Volkshochschule im Einzelfall. Von Exkursionen und Studienreisen ist ein Rücktritt nach Ablauf der ausgeschriebenen Anmeldefrist nicht mehr möglich.
Mit Anmeldung zu einem Kurs erteilen Sie in der Regel eine Einzugsermächtigung. Etwa zwei bis drei Wochen nach Veranstaltungsbeginn wird die zu zahlende Veranstaltungsgebühr von Ihrem Konto abgebucht. Der Nichterhalt einer Teilnehmerkarte befreit nicht von der Kursgebühr, bitte fragen Sie vor Kursbeginn in der Geschäftstelle nach ob eine Anmeldung erfolgt ist.
Folgende Personengruppen erhalten nach Vorlage eines schriftlichen, aktuellen ( nicht älter als 3 Monate) Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 %:
· Schüler/-innen, Auszubildende, Studenten/-innen (bis zum 30. Lebensjahr) |
· Wehrpflichtige im Grundwehrdienst, Zivildienstleistende |
· Empfänger/-innen von ALG nach dem SGB II. u. III. (Arbeitslosengeld) |
· Empfänger/-innen von HZL nach dem SGB XII 3. und 4. Kapitel (Sozialhilfe) |
Der Ermäßigungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen. Er kann max. 14 Tage nach Abgabe der Anmeldung nachgereicht werden.
Für nachfolgende Veranstaltungen können keine Ermäßigungen gewährt werden:
· Rehabilitations- sowie Koronarkurse |
· Einzelveranstaltungen bis 6,00 Euro |
· Studienfahrten /-reisen |
Bescheinigungen und Zertifikate
Das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen für das lfd. bzw. das jeweils zurückliegende Semester ist kostenfrei. Für Teilnahmebescheinigungen, die länger als ein Semester zurückliegen, sowie für inhaltlich qualifizierte Einzelbescheinigungen ist eine Gebühr i.H.v. 5,00 Euro zu entrichten.
Was Sie sonst noch wissen sollten...
Bei Unfällen, bei Verlust und bei Beschädigung von Kleidungsstücken und von zum Schulgebrauch bestimmten Utensilien leistet die VHS im Rahmen und Umfang des beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Eine weitergehende Haftung der VHS für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die in den VHS-Unterrichtsstätten geltenden Hausordnungen sind für alle Teilnehmer/-innen verbindlich. Bitte in den Unterrichtsräumen nicht rauchen.
Bei Studienreisen tritt die VHS lediglich als Vermittler auf. Es gelten die besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für eventuelle Änderungen oder Absagen haftet die VHS nicht. Zugang für Behinderte: Das historische Hauptgebäude hat leider Einschränkungen im Zugang für Gehbehinderte. Doch nehmen Sie bitte im Bedarfsfalle früh mit uns Kontakt auf. Die VHS prüft gerne die Möglichkeit evt. Raumwechsel oder nennt Ihnen einen Ansprechpartner etc. Die Anzahl und der Beginn der Unterrichtsstunden sind bei jedem Kurs angegeben.
Ausgefallene Kurstermine werden in der Regel am Ende des Kurses angehängt. Hierdurch kann sich die Gesamtdauer eines Kurses verlängern.
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