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Wie beantrage ich einen Bildungsurlaub?

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben Angestellte und Arbeiter/innen (in einem Betrieb ab 10 Beschäftigte) Anspruch auf bis zu 5 Tagen Freistellung von der Berufstätigkeit. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber (durch Gehaltsfortzahlung) und Arbeitnehmer/in (durch Übernahme der Seminargebühren). Beide profitieren durch den Kompetenzzuwachs.

Bei allen als Bildungsurlaub aufgeführten Seminaren handelt es sich um anerkannte Bildungsveranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vom 06.11.1984 (GV NW 194, S. 678).
Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) bedeutet berufliche Freistellung mit Lohnfortzahlung für berufliche oder politische Weiterbildung sowie Seminare, die berufliche und politische Weiterbildung verknüpfen.

Bildungsurlaub


Wie beantrage ich einen Bildungsurlaub?

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben Angestellte und Arbeiter/innen (in einem Betrieb ab 10 Beschäftigte) Anspruch auf bis zu 5 Tagen Freistellung von der Berufstätigkeit. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber (durch Gehaltsfortzahlung) und Arbeitnehmer/in (durch Übernahme der Seminargebühren). Beide profitieren durch den Kompetenzzuwachs.

Bei allen als Bildungsurlaub aufgeführten Seminaren handelt es sich um anerkannte Bildungsveranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vom 06.11.1984 (GV NW 194, S. 678).
Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) bedeutet berufliche Freistellung mit Lohnfortzahlung für berufliche oder politische Weiterbildung sowie Seminare, die berufliche und politische Weiterbildung verknüpfen.


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