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Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung

Die Volkshochschule ist die Weiterbildungseinrichtung der Stadt Frechen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs steht in der Regel jedem offen.

Jede Person ab dem 16. Lebensjahr kann an den Veranstaltungen der Volkshochschule teilnehmen. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Im Übrigen gelten die Satzung der Volkshochschule und die Gebührenordnung der Volkshochschule, die wesentlicher Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind.

Höchst- und Mindestteilnahmezahl

Um ein sinnvolles Arbeiten zu gewährleisten, ist für die meisten Veranstaltungen eine Höchstteilnehmerzahl festgesetzt.

Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs einzelner Anmeldungen vergeben. Sie können eine Ersatzveranstaltung angeben, für den Fall, dass die von Ihnen gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht ist.

Nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes können Kurse in der Regel nur dann durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht ist. Daher kann es vorkommen, dass Kurse zusammengelegt werden oder ausfallen müssen.

Melden Sie sich deshalb bitte immer so früh wie möglich an, damit Kurse, die mit Ihrer Teilnahme zustande gekommen wären, nicht evtl. abgesagt werden müssen. Selbstverständlich werden Ihnen die entrichteten Gebühren erstattet, wenn eine Veranstaltung aus von der vhs zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann.

Eine Erstattung bereits entrichteter Gebühren aus anderen Gründen ist nicht möglich.

Vorgezogene Anmeldung zu Folgeveranstaltungen

In den Bereichen „Gestalten“, „Sprachen“ und „Grundbildung“ bietet die vhs die Möglichkeit, sich zu den Veranstaltungen, die fortgesetzt werden bereits zum Ende dieses Unterrichtshalbjahres anzumelden. Eine vorgezogene Anmeldung in anderen Programmbereichen ist nur dort möglich, wo Kurse durch das Verfahren nicht ausgebucht werden.

Die Kursleitenden informieren hierzu in den betreffenden Kursen. Es wird gebeten die Anmeldungen gesammelt abzugeben.

Anmeldung

  • Einfach & schnell per Onlineanmeldung
    auf unserer Homepage www.vhs-frechen.de
  • Per Post oder persönlich in der vhs-Geschäftsstelle
    mit dem im Heft abgedruckten Anmeldeformular
  • Alternativ auch per Fax
    an die Fax-Nummer: 02234/501-1403

Gebührenpflichtige/r Abmeldung, Rücktritt

  1. Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer sich zur Teilnahme an einer gebührenpflichtigen Veranstaltung der Volkshochschule angemeldet hat oder wer an einer gebührenpflichtigen Einzelveranstaltung teilnimmt.
  2. Ein Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist durch schriftliche Abmeldung bis 2 Wochen vor dem 1. Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Die Abmeldung ist nur an die vhs-Geschäftsstelle zu richten; eine Abmeldung bei dem Dozenten oder eine Nichtteilnahme am Kurs ist nicht ausreichend. Nach dieser Frist ist eine schriftliche Abmeldung nur noch bis zum 1. Kurstermin möglich, in diesen Fällen wird eine 50%ige Gebührenermäßigung gewährt. Von der Ermäßigung ausgeschlossen sind Eintrittsgelder, sowie die Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,00 Euro. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der Volkshochschule im Einzelfall. Von Exkursionen und Studienreisen ist ein Rücktritt nach Ablauf der ausgeschriebenen Anmeldefrist nicht mehr möglich.

Teilnahmegebühren / Fälligkeit der Gebühren

  1. Die Gebühren für den gebuchten Kurs werden jeweils am 15. eines Monats bzw. am darauf folgenden Werktag von Ihrem Konto eingezogen. Bei Kursbeginn zwischen dem 1. und 15. eines Monats erfolgt die Abbuchung am 15. des Folgemonates bzw. dem nachfolgenden Werktag. 
  2. Nach einem Abbuchungslauf eingehende Anmeldungen zu einem Kurs können in der Staffelgebühr und bei nachträglichen Kursgebührenermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden. 
  3. Mit der Anmeldung werden Teilnahmekarten/Anmeldebestätigungen ausgestellt, die gleichzeitig als Teilnahmeausweis dienen und bei Kontrollen vorzulegen sind. Der Nichterhalt einer Anmeldebestätigung befreit nicht von der Kursgebühr. Der/die Teilnehmende hat im Zweifelsfalle vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle nachzufragen, ob eine Anmeldung erfolgt ist.

Gebührenermäßigung

  1. Die Kursgebühr wird auf Antrag ermäßigt für
    a) Schüler und Schülerinnen, Auszubildende, Studierende, Au-Pair (bis zum 30. Lebensjahr)
    b) Empfänger/innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und Empfänger/innen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III
    c) Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
    d) Wehrpflichtige im Grundwehr- oder zivilen Ersatzdienst sowie Personen, die ein/en freiwilliges/n soziales/n Jahr/Dienst ableisten.
    Die Ermäßigung beträgt 50%.
     
  2. Die Gebühr wird nicht ermäßigt für:
    a) Kurse und Einzelveranstaltungen mit einer Kursgebühr von unter 10,00 Euro
    b) Studienfahrten/-Reisen
    c) Kurse, wo dies ausgeschrieben ist (Bsp. Kurse für Schüler/innen)
     
  3. Auf schriftlichen Antrag wird in anderen begründeten Fällen gleiche Ermäßigung gewährt. Über den Antrag entscheidet der Leiter der Volkshochschule Frechen.
    a)  Der schriftliche Ermäßigungsnachweis (nicht älter als 3 Monate) ist mit der Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle einzureichen.
         Er kann maximal 14 Tage nach Abgabe der Anmeldung nachgereicht werden.
    b) Veranstaltungen, für die ein dringendes öffentliches Interesse besteht, können gebührenfrei oder mit ermäßigter Gebühr angeboten werden.
    c) Veranstaltungen, die wegen verminderter Teilnehmerzahl oder anderer Sonderstruktur unterhalb der Mindesteinnahme eines regulären
        Vergleichskurses liegen, können mit ent sprechend erhöhter Gebühr angeboten werden.
    d) Es entscheidet der Leiter der Volkshochschule.
    e) Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,00 Euro wird nicht ermäßigt.

Bescheinigungen und Zertifikate

Das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen für das laufende bzw. das jeweils zurückliegende Semester ist kostenfrei. Für Teilnahmebescheinigungen, die länger als ein Semester zurückliegen, sowie für inhaltlich qualifizierte Einzelbescheinigungen werden 5,00 Euro berechnet.

Datenschutz

Die bei einer Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten die allein zum Zwecke der Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen nach EU-DSGVO erhoben. Angaben über Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss und Stellung im Beruf werden aus statistischen Gründen erfasst und anonymisiert weiterverarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir sind hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet (Bsp. Bundesamt für Migration, Krankenkasse) oder Kooperationspartner (Bsp. Co-Veranstalter oder Besichtigung sicherheitssensibler Institutionen, wie Flughafen) verlangen diese Daten. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei der vhs gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten korrigieren oder löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den vhs-Leiter Herrn Dedeurwaerder-Haas, Tel. 02234-501 1242 oder direkt an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Frechen, Tel. 02234-501 1652. vhs Frechen, 2020. Alle Rechte vorbehalten.

Was Sie sonst noch wissen sollten... 

Insbesondere für Kurse mit praktischen Arbeiten (z.B. für Kreativ- und Kochkurse) aber auch bei allen weiteren Kursen, kann bei Bedarf eine Umlage für das verbrauchte Material bzw. Lebensmittel erhoben werden (Material- und Lebensmittelumlage). Dies gilt auch für verwendete Fotokopien, sonstige Printerzeugnisse und die WLAN-Benutzung. Die Material- und Lebensmittelumlage ist nicht ermäßigungsfähig und wird, soweit nicht anders ausgewiesen, zusammen mit der Teilnahmegebühr eingezogen. Eine (Teil-)Rückerstattung für versäumte Termine erfolgt nur, wenn der Kurs aus von der vhs zu vertretenden Gründen nicht stattfindet. Bei nicht fristgemäßer Absage von Kochkursen ist die Lebensmittelumlage ebenfalls fällig.

Bei Unfällen, bei Verlust und bei Beschädigung von Kleidungsstücken und von zum Schulgebrauch bestimmten Utensilien leistet die vhs im Rahmen und Umfang des beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Eine weitergehende Haftung der vhs für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die in den vhs-Unterrichtsstätten geltenden Hausordnungen sind für alle Teilnehmenden verbindlich.

Bitte in den Unterrichtsräumen nicht rauchen. 

Bei Studienreisen tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. Es gelten die besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für eventuelle Änderungen oder Absagen haftet die vhs nicht.

Zugang für Behinderte: Das historische Hauptgebäude hat leider Einschränkungen im Zugang für Gehbehinderte. Nehmen Sie im Bedarfsfalle bitte früh mit uns Kontakt auf. Die vhs prüft gerne die Möglichkeit eines Raumwechsels oder nennt Ihnen einen Ansprechpartner.
Die Anzahl und der Beginn der Unterrichtsstunden sind bei jedem Kurs angegeben. 

Ausgefallene Kurstermine werden in der Regel am Ende des Kurses angehängt. Hierdurch kann sich die Gesamtdauer eines Kurses verlängern.

Wichtige Informationen zu Zahlungen im Abbuchungsverfahren
mit SEPA-Mandat

Die Abbuchung der Teilnahmegebühren erfolgt über ein SEPA-Lastschrifteinzugsmandat. Dieses Mandat muss der vhs schriftlich erteilt werden. Auf der Anmeldekarte geben Sie dazu bitte neben den bisherigen Daten ihre IBAN- und BIC-Nummer an. Für die Onlineanmeldung werden auf der vhs-Homepage die Angaben abgefragt.

Wann erfolgt der Lastschrifteinzug?
Die Kursgebühren werden nach Kursbeginn, also wenn feststeht, dass der Kurs zustande kommt, jeweils um den 15. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht. Bei Kursbeginn zwischen dem 1. und 15. eines Monats erfolgt die Abbuchung um den 15. des Folgemonats.

Wie wird bei mehreren Kursen abgebucht?
Wenn Sie mehrere Kurse belegt haben, beachten Sie bitte, dass diese unter einem SEPA-Lastschriftmandat in einer Gesamtsumme abgebucht werden. In den Erläuterungen auf Ihrem Kontoauszug finden Sie die einzelnen Kurse aufgelistet.